Chancen nutzen: Weiterbildung als Quelle für Fachkräfte – auch in Zeiten der Kurzarbeit

#ArbeitsmarktSachsen – Qualifizierungsoffensive: ACOD Automotive Cluster Ostdeutschland und Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit gehen auch bei der Beschäftigtenqualifizierung gemeinsame Wege!

In einem Gastbeitrag stellt Ihnen die Bundesagentur für Arbeit kurz drei konkrete Angebote vor, die Ihnen zielgerichtet und schnell helfen, um Ihre Beschäftigten zu qualifizieren und sich damit einen Wettbewerbsvorteil zu sichern. Dafür ist es wichtig, dass vorhandene Potenzial zu erkennen und richtig einzusetzen. Wenn Sie in Qualifizierung investieren, können Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren und langfristig halten.

1. Welche Informations- und Beratungsangebote stehen den Unternehmen zur Verfügung?

✓ Bedarfsorientierte Qualifizierungsberatung unterstützt Ihr Unternehmen durch:

  • Personalstruktur- und Demografieanalyse
    Wie ist die aktuelle Personalsituation in Ihrem Unternehmen?
    Wie entwickelt sich Ihre Personalstruktur in z. B. fünf oder zehn Jahren?
    Wie entwickelt sich Ihr Personalbedarf in den nächsten Jahren, z. B. aufgrund Digitalisierung?
  • Bildungsbedarfsanalyse
    Welche Potenziale sind bereits vorhanden?
    Welche Fähigkeiten und Fertigkeiten sind (künftig) in Ihrem Unternehmen erforderlich?
    Welche Bildungsbedarfe leiten sich daraus ab?
  • Qualifizierungsplanung
    Wo lernen Ihre Beschäftigten am besten, z. B. Inhouse, bei einem Bildungsanbieter?
    Welche Lernformen und -wege sind geeignet?
    Welche Rahmenbedingungen sind zu beachten?
    Welche finanziellen Fördermöglichkeiten gibt es?
  • Nachhaltung der Wirkung der Qualifizierungsmaßnahmen
    Welche Methoden sind geeignet, um den Erfolg nachzuhalten?
    Hatte die Qualifizierung den gewünschten Erfolg?

2. Wie werden Beschäftigte im Unternehmen unterstützt?

Persönliches Beratungsangebot der „Berufsberatung im Erwerbsleben“ hilft Ihren Beschäftigten durch:

  • berufliche Orientierung und Beratung zur eignen Bildungs- und Erwerbsbiografie und deren Weiterentwicklung
  • Entwicklung von Chancen im Transformationsprozess

✓ Möglichkeiten testen, sich inspirieren lassen und konkrete Angebote suchen, nutzen Sie dafür das kostenfreie Online-Erkundungstool „NEW PLAN“ zum:

3. Welche finanziellen Hilfen stehen für eine Qualifizierung zur Verfügung?

✓ Wer kann gefördert werden?

Prinzipiell kann jeder Arbeitnehmer gefördert werden - unabhängig vom Alter, von der Qualifikation oder der Betriebsgröße. Unterschiede gibt es nur in der Förderhöhe.

✓ Welche Qualifizierung kann finanziell unterstützt werden?

Für Menschen ohne Berufsabschluss oder Geringqualifizierte gibt es abschlussorientierte Lehrgänge, welche zum Berufsabschluss führen. Zudem können Beschäftigte Anpassungsqualifizierungen nutzen, um ihr berufliches Wissen den aktuellen Entwicklungen anzupassen. Voraussetzung ist, dass die zertifizierte Bildungsmaßnahme u.a. mehr als 120 Stunden umfasst. Maßnahmen, die dem beruflichen Aufstieg von Beschäftigten dienen, z.B. zum Meister oder Techniker, sind leider nicht über die Bundesagentur für Arbeit finanzierbar.

✓ Wer kann die Förderung beantragen?

Der Arbeitgeber muss den Antrag für eine geförderte Weiterbildung eines Beschäftigten gemeinsam mit diesem stellen. Seit diesem Jahr besteht zusätzlich die Möglichkeit einen Sammelantrag zu stellen, wenn mehrere Beschäftigte die gleiche Maßnahme durchlaufen sollen. Dann läuft es ausschließlich über den Arbeitgeber.

✓ Was kostet den Arbeitnehmer die Qualifizierung?

Die Kosten für eine Qualifizierung übernimmt anteilig die Bundesagentur für Arbeit und den jeweiligen Rest trägt der Arbeitgeber. Je nach Betriebsgröße kann ein Zuschuss zwischen 15 und 100 Prozent der Lehrgangskosten gewährt werden. Auch ein anteiliger Zuschuss zum Arbeitsentgelt (zwischen 25 und 100 Prozent) für die Zeiten des weiterbildungsbedingten Arbeitsausfalls ist möglich.

✓ Gibt es bei der Weiterbildung während Kurzarbeit Besonderheiten?

Kosten für eine mehr als 120 Stunden umfassende zertifizierte Maßnahmen können seit dem 01.01.2021 auf Antrag pauschal erstattet werden, wenn diese während der Kurzarbeit beginnen. Die Staffelung reicht auch hier von 15 Prozent bis zu 100 Prozent in Abhängigkeit von der Betriebsgröße. Nicht zuschussfähig sind Weiterbildungen, deren Fortbildungsziel nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) förderfähig ist, wie zum Beispiel ein Meisterlehrgang.

Tipp:
Ein zusätzlicher Anreiz ist, dass dem Betrieb ab dem 01.07.2021 die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden, wenn ein Kurzarbeitergeldbezieher gleichzeitig qualifiziert wird, da die volle Erstattung ab Juli stufenweise ausläuft. Hierfür ist neben dem Besuch einer mehr als 120 Stunden umfassenden zertifizierten Maßnahme sogar auch die Teilnahme an einem AFBG-förderfähigen Lehrgang möglich – auch hierzu beraten wir selbstverständlich.

 

Der schnelle Weg zu den Angeboten der Bundesagentur für Arbeit
für Unternehmen:
✓ persönlicher Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service
✓ Arbeitgeber-Hotline: 0800 4 5555 20 (gebührenfrei)
✓ Informationsportal https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Beratungsangebot kann unkompliziert und flexibel auch telefonisch in Anspruch genommen werden.

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